Sicherheits-Tipps ihrer Feuerwehr: Rauchmelder retten Leben ! |
Die folgenden Informationen beruhen auf dem Merkblatt "Rauchmelder" des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein. Den Link zum Merkblatt stellen wir hier zur Verfügung:
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Merkblatt "Rauchmelder" |
Größe: 125 KB |
pdf-Dokument |
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Allgemeines |
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In Deutschland kommen jährlich ca. 600 Menschen bei Bränden ums Leben. Hauptursache ist der Erstickungstod durch toxische
Gase im Brandrauch und nicht die direkte Flammeneinwirkung.
Die meisten Brände, durch die Menschen zu Schaden kommen,
entstehen nachts im privaten Wohnungsbereich. Der gefährliche
Brandrauch breitet sich unbemerkt in der gesamten Wohnung
aus. Die Bewohner werden überrascht, da der menschliche
Geruchssinn im Schlaf quasi ausgeschaltet ist. Rauchmelder
erkennen den Brandrauch frühzeitig, alarmieren die Bewohner
durch einen lauten Signalton und ermöglichen die rechtzeitige
Flucht aus der Wohnung. Viele Opfer hätten gerettet werden
können, wären sie im frühen Brandstadium geweckt worden. |
Rauchmelderpflicht in Wohnungen |
Seit April 2005 besteht in Schleswig-
Holstein eine gesetzliche Verpflichtung
zum Einbau von Rauchmeldern in
Wohnungen. Durch die Änderung der
Landesbauordnung für Schleswig-
Holstein vom Dezember 2008 lautet der §49 "Wohnungen", Absatz 4 wie folgt:
"In Wohnungen müssen Schlafräume,
Kinderzimmer und Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen
führen, jeweils mindestens
einen Rauchwarnmelder haben. Die
Rauchwarnmelder müssen so eingebaut
und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und
gemeldet wird. Die Eigentümerinnen
oder Eigentümer vorhandener
Wohnungen sind verpflichtet, jede
Wohnung bis zum 31. Dezember 2010
mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft
obliegt den unmittelbaren
Besitzerinnen oder Besitzern, es sei
denn, die Eigentümerin oder der
Eigentümer übernimmt diese
Verpflichtung selbst."
Die gesetzliche Pflicht legt den erforderlichen
Mindestschutz fest. Ein optimaler
Schutz wird erst bei der Überwachung
jedes Raumes erreicht. In Küchen sind
Rauchmelder nur eingeschränkt einsetzbar
und in Bädern kann auf eine Installation
verzichtet werden, weil der häufig
auftretenden Wasser- oder Bratendampf
in die Meßkammer der Rauchmelder
eindringt und zu Fehlalarmen führt.
Im Normalfall ist ein Rauchmelder je
Raum ausreichend, wenn dieser nicht
mehr als 60 m² Fläche hat. Bei größeren
oder sehr "verwinkelten" Räumen und
Fluren können mehrere Rauchmelder
erforderlich sein. 
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Auswahl von Rauchmeldern |
Geeignete Rauchmelder (Norm-Bezeichnung:
Rauchwarnmelder) haben ein VdS-Prüfzeichen sowie CE-Zeichen
mit dem Hinweis auf Übereinstimmung
mit DIN EN 14604.
Eine bestimmte technische Lösung wurde
vom Gesetzgeber nicht vorgegeben.
Der Schutz mit batteriebetriebenen
Rauchmeldern ist ausreichend und bietet
sich in bestehenden Wohnungen an.
Bei Neu- oder Umbauten gibt es auch die
Möglichkeit, Rauchmelder mit 230 Volt-
Netzversorgung zu verwenden und / oder
durch ein Kabel oder Funksignal
miteinander zu vernetzen. |
Fragen zum Thema Rauchmelder ? |
Wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche
Feuerwehr, Ihren Schornsteinfegermeister,
Ihren Sachversicherer oder den
Fachhandel / Fachhandwerker. |